Bitte legen Sie den Nachweis zur Nutzung erneuerbarer Energien gemäß Abschnitt 2.3.4 der Vergabekriterien als Anlage 3.6 an.

Falls die Ausnahme genutzt werden soll, legen Sie geeignete Nachweise vor, die bestätigen, 
dass der Anteil am jährlich vom EVU gelieferten Stromverbrauch höchstens 20 Prozent beträgt 
(z. B. Rechnung über Gesamtliefermenge vom EVU und Monitoring des RZ-Unterzählers) 
und den Nachweis der Kompensationszertifikate als Anlage 3.6 an.